Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 UF 140/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Witten vom 12.04.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Gegenstandswert wird auf 3.000,- € festgesetzt.


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