Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-6 WF 418/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsstellerin vom 5.10.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 27.9. / 28.9. 2011 aufgehoben.

Die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Senats sind gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 146,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen