Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-9 WF 56/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Eltern des betroffenen Kindes gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 29.11.2011 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für die Beschwerde beträgt 2.000 €.


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