Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 UF 117/12

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 14.05.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Dorsten wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.689,10 € festgesetzt.


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