Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 94/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und  der Kostenbeamte des Landgerichts Dortmund angewiesen, dem Prozessbevollmächtigten des Klägers einen Vorschuss von 10.000 € auszuzahlen.


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