Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 88/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antrag des Beteiligten zu 1) vom 30.05.2012 auf Erteilung eines Erbscheins wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (26. Zivilsenat) - 26 W 57/16
31. Januar 2018
26 W 57/16 31. Januar 2018
Beschluss vom Kammergericht (26. Zivilsenat) - 26 W 45/16
13. Dezember 2017
26 W 45/16 13. Dezember 2017

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