Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 35/13

Tenor

beabsichtigt der Senat, die Berufung des Klägers gegen das am 17.01.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.


Nach diesem Hinweisbeschluß wurde die Berufung zurückgenommen!!

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