Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 237/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 29.5.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gütersloh vom 23.5.2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 307,85 € festgesetzt.


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