Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 WF 242/13

Tenor

Das Verfahren wird von der Einzelrichterin auf den Senat übertragen.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin  vom 25.09.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Schwelm vom 19.09.2013 (36 F 194/13) wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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