Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 177/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 22.4.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 27.3.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.591,43 EUR festgesetzt.


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