Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl. 148/13

Tenor

Die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Bezirksgerichts Szczecin vom 26. März 2013 (Az.: III Kop 46/13) zur Last gelegten Taten ist zulässig.


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