Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 WF 104/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte T vom 13.03.2014 wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Halle vom 21.02.2014 in der Fassung der Teil-Abhilfeentscheidung vom 01.04.2014 weiter abgeändert.

Der Verfahrenswert für die geltend gemachte Nutzungsentschädigung wird auf 14.802,50 € festgesetzt; insgesamt ergibt sich ein Verfahrenswert von 24.802,50 €.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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