Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 267/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. November 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten für den Kläger unterhaltene Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer ############# fortbesteht und nicht durch Anfechtung und Rücktritt seitens der Beklagten beendet wurde.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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