Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 367/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die durch Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 22. Juli 2013 bestimmte Bewährungs- und Unterstellungszeit wird um ein Jahr verlängert.

Die in dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 22. Juli 2013 unter Nr. 4, 6, 7 genannten Weisungen werden aufgehoben; die übrigen Anordnungen gelten fort.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Der Verurteilte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen, jedoch wird die Gebühr um drei Viertel ermäßigt. Je drei Viertel der gerichtlichen Auslagen im Beschwerdeverfahren und der dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.