Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 WF 90/15

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 13.04.2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Beschwerdewert wird auf bis 1500 € festgesetzt.


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