Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 166/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.09.2014 verkündete

              Urteil der Einzelrichterin der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold

              unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 1.590,45 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 229,55 Euro jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2012 zu zahlen.

              Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

              Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ¼ und das

              beklagte Land ¾.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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