Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 34 U 69/15

Tenor

Die Berufung der Berufungskläger gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn (4 O 212/13) vom 09.02.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 80.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen