Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 34 U 78/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn (4 O 218/13) vom 09.02.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 30.000,00 EUR festgesetzt.


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