Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 RVs 12/16

Tenor

Das angefochtene Urteil wird unter Verwerfung der Revision im Übrigen im Ausspruch über die Gesamtstrafe und über die verhängten Einzelstrafen von jeweils 4 Monaten bezüglich folgender vier Taten aufgehoben:

Tat vom 29.05.2013 zum Nachteil von K,

Tat vom 30.05.2013 zum Nachteil von P,

Tat von Anfang Juni 2013 zum Nachteil von K2 und             

Tat vom 06.03.2013 zum Nachteil von L.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.


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