Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 453/14

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird, soweit der auf Nachzahlung eines Betrages von 28,83 € gerichtete Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen worden ist, aufgehoben. Im gleichen Umfang wird der Bescheid des Leiters der Justizvollzugsanstalt C vom 27.08.2013 aufgehoben.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Betroffenen 28,83 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die in dem Betroffenen in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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Zitiert von

Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 3071/14
27. Oktober 2015
2 BvR 3071/14 27. Oktober 2015

Referenzen