Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 210/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Einziehung des Erbscheins des Amtsgerichts Hagen vom 13. Juli 2015 an die Amtsrichterin/den Amtsrichter des Amtsgerichts - Nachlassgericht – Hagen zurückverwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 115/23
28. Februar 2024
10 W 115/23 28. Februar 2024

Referenzen