Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RVs 46/16

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (1. Strafsenat) - 1 OLG 2 Ss 70/19
4. November 2019
1 OLG 2 Ss 70/19 4. November 2019

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