Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 46/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kindeseltern wird der die Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gladbeck abgeändert:

Den Kindeseltern wird für das Abänderungsverfahren betreffend die Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Gesundheitsfürsorge auf die Kindeseltern sowie für ihr Herausgabebegehren betreffend das Kind B-D , geboren am ##.##.2010, ab Antragstellung Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Ihnen wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in erster Instanz Rechtsanwalt W aus Gladbeck beigeordnet.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (2. Senat für Familiensachen) - 9 UF 352/22
23. September 2022
9 UF 352/22 23. September 2022

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