Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 8 Sch 1/16

Tenor

Der Schiedsspruch des Schiedsrichters Rechtsanwalt E, vom 30.10.2015, mit welchem der Betrag der von dem Antragsgegner an den Antragsteller zu erstattenden Kosten auf 4.259,19 € festgesetzt wurde, ist vollstreckbar.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.Der Streitwert wird auf 4.259,19 € festgesetzt.


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