Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 424/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, im Wohnungsgrundbuch von X Blatt ####, Abteilung III, eine Zwangssicherungshypothek über 95.020,44 EUR zu Gunsten des Beteiligten auf Grund des Versäumnisurteils des Landgerichts Hildesheim vom 14. September 2016 (Az.: 5 O 111/16) einzutragen, und zwar in Vollzug der Ranganwartschaft aus der Antragstellung vom 22. September 2016.


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