Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 21/16

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Dezember 2015 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum mit dem zugrundeliegenden Verfahren für die Zeit ab dem 1. Dezember 2015 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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