Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 274/17

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die am 08.12.2016 in einem Warteraum des Justizvollzugskrankenhauses Fröndenberg gemeinsam mit acht rauchenden Mitgefangenen erfolgte Unterbringung des Betroffenen rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat mit Ausnahme der durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Hagen entstandenen Mehrkosten, die dem Betroffenen auferlegt werden, die Landeskasse zu tragen.

Das Prozesskostenhilfegesuch des Betroffenen hat sich erledigt.


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