Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 276/17

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Gegenstandswertes aufgehoben.

Der Bescheid des Leiters der JVA S vom 26.01.2017 betreffend die Ablehnung eines begleiteten Ausgangs wird aufgehoben. Die Vollzugsbehörde wird angewiesen, den Betroffenen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Landeskasse zu tragen.


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