Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 263/17

Tenor

Der Beschluss wird abgeändert.

Das beim Amtsgericht anhängige Aufgebotsverfahren wird ausgesetzt.

Der Beteiligten zu 1) wird eine Frist von drei Monaten zur klageweisen Geltendmachung ihrer behaupteten Eigentumsrechte gegen den Beteiligten zu 2) gesetzt. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Beschlusses an die Beteiligte zu 1). Die Zustellung einer entsprechenden Klageschrift in einem gegen den Beteiligten zu 2) gerichteten Zivilprozess ist gegenüber dem Amtsgericht nachzuweisen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung der den Beteiligten im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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