Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 297/18

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 25.9.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Dortmund vom 20.9.2018 (Aktenzeichen 116 F 4311/17) abgeändert.

Die aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht  - Dortmund vom 7.6.2018 (Aktenzeichen 116 F 4311/17) vom Antragsteller an die Antragsgegnerin zu erstattenden Kosten werden auf 470,05 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.6.2018 festgesetzt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 470,05 € festgesetzt.

Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt G, E, beigeordnet.


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