Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RVs 78/18

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Gesamtstrafenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.


Gründe:

1 2 3 4

II.

5 6 7 8 9 10 11

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