StPO § 462 Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde

Strafprozeßordnung

(1) Die nach § 450a Abs. 3 Satz 1 und den §§ 458 bis 461 notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen trifft das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß. Dies gilt auch für die Wiederverleihung verlorener Fähigkeiten und Rechte (§ 45b des Strafgesetzbuches), die Aufhebung des Vorbehalts der Einziehung und die nachträgliche Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes (§ 74f Absatz 1 Satz 4 des Strafgesetzbuches), die nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes (§ 76 des Strafgesetzbuches) sowie für die Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 79b des Strafgesetzbuches).

(2) Vor der Entscheidung sind die Staatsanwaltschaft und der Verurteilte zu hören. Ordnet das Gericht eine mündliche Anhörung an, so kann es bestimmen, dass sich der Verurteilte dabei an einem anderen Ort als das Gericht aufhält und die Anhörung zeitgleich in Bild und Ton an den Ort, an dem sich der Verurteilte aufhält, und in das Sitzungszimmer übertragen wird. Das Gericht kann von der Anhörung des Verurteilten in den Fällen einer Entscheidung nach § 79b des Strafgesetzbuches absehen, wenn infolge bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß die Anhörung nicht ausführbar ist.

(3) Der Beschluß ist mit sofortiger Beschwerde anfechtbar. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß, der die Unterbrechung der Vollstreckung anordnet, hat aufschiebende Wirkung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 211/22
18. August 2022
5 Ws 211/22 18. August 2022
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 63/22
7. Juli 2022
2 Ws 63/22 7. Juli 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 Ws 32/22
22. Februar 2022
2 Ws 32/22 22. Februar 2022
Beschluss vom Landgericht Freiburg - 2 Qs 98/21; 2 Qs 99/21
19. Januar 2022
2 Qs 98/21; 2 Qs 99/21 19. Januar 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz (4. Strafsenat) - 4 Ws 678/21
18. November 2021
4 Ws 678/21 18. November 2021
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 49/21
7. Juli 2021
2 Ws 49/21 7. Juli 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (1. Strafsenat) - 1 Ws 88/21
22. Juni 2021
1 Ws 88/21 22. Juni 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 124, 125/21
22. April 2021
3 Ws 124, 125/21 22. April 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 2 Ws 1103/20
26. Oktober 2020
2 Ws 1103/20 26. Oktober 2020
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 131/20
19. Oktober 2020
2 Ws 131/20 19. Oktober 2020