Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 170/19

Tenor

  • 1.

    Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.02.2019 sind von den Klägern zu je ½ Anteil an Kosten des Rechtsstreits 1.005,90 € – eintausendundfünf Euro und neunzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.02.2019 an die Beklagte zu erstatten.

  • 2.

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger; die Gerichtsgebühr wird nicht herabgesetzt.


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