Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 39/20

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 06.02.2020 (Az. 20 F 10/20) abgeändert.

Der Kindesmutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsvermittlungsverfahren unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin E in S bewilligt.


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