Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 46 U 15/19

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 23. Juli 2019 (Az. 04 O 270/18) wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil des Landgerichts Münster vom 23. Juli 2019 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird zugelassen.

5.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.646,12 Euro festgesetzt.


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