Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 282/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Verfügungsbeklagten vom 08.12.2020 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Bochum vom 23.11.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.


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