Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 W 5/22

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller nach einem Gegenstandswert von 10.338,88 € auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Beschluss vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen - VerfGH 48/22.VB-3
13. Juni 2023
VerfGH 48/22.VB-3 13. Juni 2023

Referenzen