Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 77/23

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.03.2023 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (22 O 86/22) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Berufungsstreitwert: 95.000 €


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