Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 58/23

Tenor

Die Beschwerde des beteiligten Jugendamtes gegen den am 02.01.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,- € festgesetzt.


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