Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 174/23

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen - auch zu einer kostenreduzierenden Rücknahme der Berufung - Stellung zu nehmen.


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Auf diesen Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen.

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