Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 W 25/23

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 10.01.2023 (41 O 98/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention werden der Schuldnerin auferlegt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000,00 € festgesetzt.


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