Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 35/25

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Gütersloh vom 14.11.2024 wird aufgehoben.

Das Verfahren wird an das Amtsgericht - Nachlassgericht - Gütersloh zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins vom

26.07.2024 zurückverwiesen, das dabei die Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat.


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