Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 25/25

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1 wird das am 11. April 2025 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az. 10 O 182/24) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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