Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 225/79

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.11.1979 - 5 0 513/76 - abgeändert und neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger zu 1)    DM    834,30,

an die Klägerin zu 2)   DM 3.567,15 und

an beide Kläger          DM    448,25 sowie jeweils 4% Zinsen auf diese Beträge seit dem 2.2.1977 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt bis auf einen Betrag von 133,02 DM, den der Kläger zu 1) zu den Gerichtskosten zu leisten hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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