Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 32/91

Tenor

Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß der 11. Zivil-kammer des Landgerichts Köln vom 25.3.1991 (11 T 139/90) wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die ihr im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen Kosten zu erstatten.


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