Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 129/99

Tenor

Die Berufung des Antragstellers gegen das am 28.05.1999 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts A. - 42 O 35/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.


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