Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 227/00 - 132 -

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 1. März 2000 unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels

a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung sowie des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig ist, und

b) im Rechtsfolgenausspruch bezüglich der Gesamtstrafe sowie der Einzelstrafe wegen der Tat vom 26.02.1999 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben wird.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.


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