Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 226/02

Tenor

Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.7.2002 - 29 T 39/02 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Rechtsbeschwerdewert: 6.000,- Euro.


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