Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 182/03

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluß des Landgerichts Köln vom 15.7.2003 - 29 T 43/03 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt :

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Teilbeschluß des Amtsgerichts Leverkusen vom 13.1.2003 - 16 UR II 92/00 A - WEG - wird zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde und der sofortigen weiteren Beschwerde werden dem Antragsgegner auferlegt. Eine Kostenerstattung findet insoweit nicht statt.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 25000 EUR festgesetzt.


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