Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 Wx 75/04

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.02.2004 - 3 T 88/03 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die nach einem Geschäftswert von 191,62 EUR zu bemessenden außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu erstatten.


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